ESG

Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren

Die auf dieser Webseite dargestellten Dienstleistungen umfassen sowohl die Vermittlung von Finanzanlagen als auch die Vermittlung von Vermögensverwaltungslösungen. Die eigentliche Vermögensverwaltung erfolgt durch einen hierfür zugelassenen Vermögensverwalter. Nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu den jeweiligen Finanzprodukten und Vermögensverwaltungslösungen werden im Rahmen des Beratungs- und Vermittlungsprozesses zur Verfügung gestellt.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Kapitalanlage haben kann.

Nachhaltigkeitsrisiken können einzelne Unternehmen, Branchen, Länder oder ganze Wirtschaftsbereiche betreffen und sich dadurch auf die Entwicklung von Finanzprodukten auswirken.

Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken

  • Umwelt: Klimawandel, Naturkatastrophen, Wasserknappheit oder andere Umweltveränderungen können die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen beeinträchtigen.
  • Soziales: Risiken können sich beispielsweise aus der Missachtung von Arbeitsrechten, Menschenrechten oder Gesundheits- und Sicherheitsstandards ergeben.
  • Unternehmensführung: Korruption, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, mangelhafte Kontrollsysteme oder unzureichende Transparenz können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung

Bei der Auswahl von Finanzprodukten und Vermögensverwaltungslösungen werden die von Produktanbietern und Vermögensverwaltern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Soweit entsprechende Informationen verfügbar sind, können diese in die Beratungs- und Produktauswahl einbezogen werden.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich auf die Wertentwicklung einer Anlage auswirken. Die konkrete Berücksichtigung solcher Risiken erfolgt durch die jeweiligen Produktanbieter oder Vermögensverwalter im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen und Offenlegungspflichten.

Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Soweit entsprechende Informationen von Produktanbietern und Vermögensverwaltern zur Verfügung gestellt werden, können nachhaltigkeitsbezogene Informationen in die Beratung und Produktauswahl einbezogen werden.

Die Qualität und Verfügbarkeit dieser Informationen hängt von den jeweiligen Anbietern sowie den gesetzlichen Offenlegungspflichten ab.

Vergütungspolitik

Die Vergütungssystematik ist nicht darauf ausgerichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu fördern oder zu benachteiligen. Die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erfolgt unabhängig von nachhaltigkeitsbezogenen Vergütungsanreizen.

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